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Cloudspeicher Speicherplatz für Bilder und Dokumente deiner Projekte in der Heizreport Cloud |
1 GB | 1 GB | 1 GB |
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|||
wärmepumpenCHECK Der kurze Gebäudecheck mit drei Bewertungskriterien für eine Wärmepumpe |
|||
heizreportKOMPLETT Raumweise Heizlast, Heizflächenauslegung mit Austauschempfehlungen, Hydraulischer Abgleich (Verfahren B), Wärmepumpendimensionierung |
|||
Eigenes Branding Dein Logo und deine Anschrift mit deinen Farben auf den Reports |
|||
Heizreport-Scanner App Nutzung der LiDAR-Scanner App für iPhone oder iPad Pro (optional buchbar) |
** | ** | |
wärmepumpenMODUL Plane deine Wärmepumpensysteme mit den Herstellerdaten, Wetterdaten und den Gebäudedaten aus Heizreport |
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sanierungsSIMULATION Simulation von neuen Fenstern, einer Fassadendämmung oder einer Dachdämmung |
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Mehrbenutzerfähig Beliebig viele Benutzerzugänge für Mitarbeiter |
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Eigene Dateien Dokumente in der Cloud mit Signatur- und Stempelfunktion |
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heizreportMAP Firmeneintrag auf der heizreportMAP mit Kontaktformular |
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Einbindung in die eigene Webseite mit fertigem Codeschnipsel und Abfrageformular |
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Varianten erstellen bis zu vier Varianten in einem Projekt rechnen |
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Nutzungsumfang | je Projekt | begrenzt auf 50 km Entfernung zum Unternehmenssitz | begrenzt auf 100 km Entfernung zum Unternehmenssitz |
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** Zusätzliche Beauftragung und Aktiverung notwendig. Nicht im Preis der Jahreslizenz enthalten.
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Auftragsverarbeitung
Achtung: Du hast mit uns noch keine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung getroffen.
Inhalt der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
1. Gegenstand und
Dauer der Verarbeitung
1.1.
Gegenstand der Vereinbarung sind die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Leistungserbringung
gemäß Auftrag, Leistungsbeschreibung und AGB (nachfolgend Hauptvertrag), soweit eine
Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch SHK INFO GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) als
Auftragsverarbeiter für den Kunden als Verantwortlicher (nachfolgend Auftraggeber) gemäß
Art. 28 DSGVO erfolgt. Dies umfasst alle Tätigkeiten, die der Auftragnehmer zur Erfüllung des
Auftrags erbringt und die eine Auftragsverarbeitung darstellen. Dies gilt auch, sofern der Auftrag nicht
ausdrücklich auf diese Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verweist.
1.2. Die Dauer der
Verarbeitung entspricht der im Auftrag vereinbarten Laufzeit.
2. Art und Zweck der
Verarbeitung
2.1. Die Art der Verarbeitung umfasst alle Arten von
Verarbeitungen im Sinne der DSGVO zur Erfüllung des Auftrags.
2.2. Zwecke der Verarbeitung
sind alle zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung insbesondere im Bereich
Cloud-Dienstleistungen, Software as a Service (SaaS) und IT-Support erforderlichen Zwecke.
3. Art der personenbezogenen Daten und
Kategorien von Betroffenen
3.1. Die Art der verarbeiteten Daten
bestimmt der Auftraggeber durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die
Übermittlung von Daten.
3.2. Die Kategorien von Betroffenen bestimmt der Auftraggeber
durch die Produktwahl, die Konfiguration, die Nutzung der Dienste und die Übermittlung von Daten.
4. Verantwortlichkeit und
Verarbeitung auf dokumentierte Weisungen
4.1. Der Auftraggeber ist im
Rahmen dieses Vertrages für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutzgesetze,
insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie
für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung allein verantwortlich
(»Verantwortlicher« im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Dies gilt auch im Hinblick auf die in
dieser Vereinbarung geregelten Zwecke und Mittel der Verarbeitung.
4.2. Die Weisungen werden
anfänglich durch den Hauptvertrag festgelegt und können vom Auftraggeber danach in
schriftlicher Form oder in einem elektronischen Format (Textform) durch einzelne Weisungen geändert
werden (Einzelweisung). Mündliche Weisungen sind unverzüglich schriftlich oder in Textform zu
bestätigen. Weisungen, die im Vertrag nicht vorgesehen sind, werden als Antrag auf
Leistungsänderung behandelt. Bei Änderungsvorschlägen teilt der Auftragnehmer dem
Auftraggeber mit, welche Auswirkungen sich auf die vereinbarten Leistungen, insbesondere die
Möglichkeit der Leistungserbringung, Termine und Vergütung ergeben. Ist dem Auftragnehmer die
Umsetzung der Weisung nicht zumutbar, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung zu beenden.
Eine Unzumutbarkeit liegt insbesondere vor, wenn die Leistungen in einer Infrastruktur erbracht werden,
die von mehreren Auftraggebern / Kunden des Auftragnehmers genutzt wird (Shared Services), und eine
Änderung der Verarbeitung für einzelne Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar
ist.
4.3. Die vertraglich vereinbarte Datenverarbeitung findet in der Regel überwiegend in
einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum statt, sofern nicht zur Erbringung der Leistung der
Datentransfer in Drittstaaten erforderlich wird. Für den Fall, dass eine Übermittlung in einen
Drittstaat erfolgt, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Voraussetzungen nach Art. 44 ff. DSGVO
erfüllt sind.
5. Rechte des
Auftraggebers, Pflichten des Auftragnehmers
5.1. Der Auftragnehmer
darf Daten von betroffenen Personen nur im Rahmen des Auftrages und der dokumentierten Weisungen des
Auftraggebers verarbeiten außer es liegt ein Ausnahmefall im Sinne des Artikel 28 Abs. 3 a) DSGVO
vor (Verpflichtung nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates). Der
Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass eine
Weisung gegen anwendbare Gesetze verstößt. Der Auftragnehmer darf die Umsetzung der Weisung
solange auszusetzen, bis sie vom Auftraggeber bestätigt oder abgeändert wurde.
5.2.
Der Auftragnehmer unterstützt angesichts der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit den
Auftraggeber mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung der
Ansprüche der betroffenen Personen nach Kapitel III der DSGVO. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
für diese Leistungen eine angemessene Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen. Der
Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen.
5.3. Der
Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und
der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36
DSGVO genannten Pflichten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für diese Leistungen eine angemessene
Vergütung vom Auftraggeber zu verlangen.
5.4. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass
es den mit der Verarbeitung der Daten des Auftraggebers befassten Mitarbeiter und anderen für den
Auftragnehmer tätigen Personen untersagt ist, die Daten außerhalb der Weisung zu verarbeiten.
Ferner gewährleistet der Auftragnehmer, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten
befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen
Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Gleiches gilt für das Sozialgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis
nach § 3 TTDSG und –in Kenntnis der Strafbarkeit –für die Wahrung von Geheimnissen
der Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht
besteht auch nach Beendigung des Auftrages fort.
5.5. Der Auftragnehmer unterrichtet den
Auftraggeber unverzüglich, wenn ihm Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten des
Auftraggebers bekannt werden. Der Auftragnehmer trifft die erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung
der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen für die betroffenen
Personen.
5.6. Der Auftragnehmer gewährleistet die schriftliche Bestellung eines
Datenschutzbeauftragten, der seine Tätigkeit gemäß Art. 38 und 39 DSGVO ausübt.
Eine Kontaktmöglichkeit wird auf der Webseite des Auftragnehmers veröffentlicht.
5.7.
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht der Auftragnehmer nach Wahl des
Auftraggebers entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Auftraggeber zurück, sofern
nicht nach dem Unionsrecht oder nach dem anwendbaren Recht eines Mitgliedstaates eine Verpflichtung zur
Speicherung der personenbezogenen Daten besteht oder sich aus jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen
etwas anderes ergibt. Macht der Auftraggeber von diesem Wahlrecht keinen Gebrauch, gilt die
Löschung als vereinbart. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, kann der Auftragnehmer eine
angemessene Vergütung verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine
Kosteninformation zukommen lassen.
5.8. Machen betroffene Person Schadensersatzansprüche
nach Art. 82 DSGVO geltend, unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der Abwehr der
Ansprüche im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer kann hierfür eine angemessene
Vergütung verlangen.
6.
Pflichten des Auftraggebers
6.1. Der Auftraggeber hat den
Auftragnehmer unverzüglich und vollständig zu informieren, wenn er bei der Durchführung
des Auftrags Fehler oder Unregelmäßigkeiten bzgl. datenschutzrechtlicher Bestimmungen
feststellt.
6.2. Im Falle der Beendigung verpflichtet sich der Auftraggeber, diejenigen
personenbezogenen Daten vor Vertragsbeendigung zu löschen, die er in den Diensten gespeichert
hat.
6.3. Auf Anforderung des Auftragnehmers benennt der Auftraggeber einen Ansprechpartner in
Datenschutzangelegenheiten.
7.
Anfragen betroffener Personen
Wendet sich eine betroffene Person mit
Forderungen zur Berichtigung Löschung oder Auskunft an den Auftragnehmer, wird der Auftragnehmer
die betroffene Person an den Auftraggeber verweisen, sofern eine Zuordnung an den Auftraggeber nach
Angaben der betroffenen Person möglich ist. Der Auftragnehmer leitet den Antrag der betroffenen
Person unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber
im Rahmen seiner Möglichkeiten. Der Auftragnehmer haftet nicht, wenn das Ersuchen der betroffenen
Person vom Auftraggeber nicht, nicht richtig oder nicht fristgerecht beantwortet wird.
8. Maßnahmen zur Sicherheit der
Verarbeitung gemäß Art. 32 DSGVO
8.1. Der Auftragnehmer
ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um
sicher zu stellen, dass die Verarbeitung gemäß den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den
Schutz für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gewährleistet. Der Auftraggeber
ergreift in seinem Verantwortungsbereich gemäß Art. 32 DSGVO geeignete technische und
organisatorische Maßnahmen, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und
Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer
sicherzustellen.
8.2. Der Auftragnehmer betreibt ein Verfahren zur regelmäßigen
Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung gemäß Art. 32 Abs. 1 lit. d)
DSGVO.
8.3. Der Auftragnehmer passt die getroffenen Maßnahmen im Laufe der Zeit an die
Entwicklungen beim Stand der Technik und die Risikolage an. Eine Änderung der getroffenen
technischen und organisatorischen Maßnahmen bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten, sofern das
Schutzniveau nach Art 32 DSGVO nicht unterschritten wird.
9. Nachweis und
Überprüfung
9.1. Sofern der Auftraggeber auf Basis
tatsächlicher Anhaltspunkte berechtigte Zweifel daran geltend macht und besondere Vorfälle im
Sinne von Art. 33 Abs. 1 DSGVO im Zusammenhang mit der Durchführung der Auftragsverarbeitung
für den Auftraggeber dies rechtfertigen, kann er Vor-Ort-Kontrollen durchführen. Diese
können zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs nach
Anmeldung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit durchgeführt werden. Das
Inspektionsrecht des Auftraggebers hat das Ziel, die Einhaltung der einem Auftragsverarbeiter
obliegenden Pflichten gemäß der DSGVO und dieses Vertrages zu überprüfen.
9.2. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis
der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung und ermöglicht im
Einzelfall Überprüfungen -einschließlich Inspektionen -, die vom Auftraggeber oder einem
anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt,
eine Verschwiegenheitserklärung vom Auftraggeber und von dessen beauftragten Prüfer zu
verlangen. Der Auftragnehmer stimmt der Benennung eines unabhängigen externen Prüfers durch
den Auftraggeber zu, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Kopie des Auditberichts zur
Verfügung stellt. Wettbewerber des Auftraggebers oder Personen, die für Wettbewerber des
Auftraggebers tätig sind, kann der Auftragnehmer als Prüfer ablehnen.
9.3. Für
Informationen und Unterstützungshandlungen kann der Auftragnehmer eine angemessene Vergütung
verlangen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber vorab eine Kosteninformation zukommen lassen. Der
Aufwand für den Auftragnehmer durch eine Inspektion ist grundsätzlich auf einen Tag pro
Kalenderjahr begrenzt.
10.
Subunternehmer (weitere Auftragsverarbeiter)
10.1. Der Auftraggeber
erteilt dem Auftragnehmer die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28
DSGVO zur Vertragserfüllung einzusetzen.
10.2. Die aktuell eingesetzten weiteren
Auftragsverarbeiter sind unter folgendem Link aufrufbar: https://heiz.report/subunternehmen . Der
Auftraggeber wird sich dort regelmäßig über Änderungen informieren. Der
Auftraggeber erklärt sich mit deren Einsatz einverstanden.
10.3. Der Auftragnehmer
informiert den Auftraggeber, wenn er eine Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung
weiterer Auftragsverarbeiter beabsichtigt. Der Auftraggeber kann gegen derartige Änderungen
Einspruch erheben.
10.4. Der Einspruch gegen die beabsichtigte Änderung kann nur aus
einem wichtigen datenschutzrechtlichen Grund innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang der
Information über die Änderung gegenüber dem Auftragnehmer erhoben werden. Im Fall des
Einspruchs kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl die Leistung ohne die beabsichtigte Änderung
erbringen oder - sofern die Erbringung der Leistung ohne die beabsichtigte Änderung für den
Auftragnehmer nicht zumutbar ist - die von der Änderung betroffene Leistung gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang des Einspruchs einstellen.
10.5.
Erteilt der Auftragnehmer Aufträge an weitere Auftragsverarbeiter, so obliegt es dem Auftragnehmer,
seine datenschutzrechtlichen Pflichten aus diesem Vertrag auf den weiteren Auftragsverarbeiter zu
übertragen.
10.6. Als weitere Auftragsverarbeiter im Sinne dieser Regelung sind nur solche
Subunternehmer zu verstehen, die Dienstleistungen erbringen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der
Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören solche Nebenleistungen, die sich auf
Telekommunikationsleistungen, Druck-/Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Pflege,
Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Maßnahmen zur
Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der
personenbezogenen Daten, Netze, Dienste, Datenverarbeitungsanlagen und sonstiger IT-Systeme, beziehen.
Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, zur Gewährleistung des Datenschutzes und der
Datensicherheit in Bezug auf die Daten des Auftraggebers auch bei solchen Nebenleistungen angemessene
und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmaßnahmen zu
ergreifen.
11. Haftung und
Schadensersatz
11.1. Im Fall der Geltendmachung eines
Schadensersatzanspruches durch eine betroffene Person nach Art. 82 DSGVO verpflichten sich die Parteien,
sich gegenseitig zu unterstützen und zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts
beizutragen.
11.2. Die zwischen den Parteien im Hauptvertrag zur Leistungserbringung
vereinbarte Haftungsregelung gilt auch für Ansprüche aus dieser Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung und im Innenverhältnis zwischen den Parteien für Ansprüche Dritter
nach Art 82 DSGVO, außer soweit ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
12. Vertragslaufzeit,
Sonstiges
12.1. Die Vereinbarung beginnt mit dem Abschluss durch den
Auftraggeber. Sie endet mit Ende des letzten Vertrages unter der jeweiligen Kundennummer. Sollte eine
Auftragsverarbeitung noch nach Beendigung dieses Vertrages stattfinden, gelten die Regelungen dieser
Vereinbarungen bis zum tatsächlichen Ende der Verarbeitung.
12.2. Der Auftragnehmer kann
die Vereinbarung nach billigem Ermessen mit angemessener Ankündigungsfrist ändern.
Insbesondere behält er sich ausdrücklich vor, die vorliegende Vereinbarung einseitig zu
ändern, sofern sich wesentliche rechtliche Änderungen im Bezug auf diese Vereinbarung ergeben.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über die Bedeutung der geplanten Änderung gesondert
hinweisen und darüber hinaus dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Erklärung eines
Widerspruchs einräumen. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber in der
Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen
der gesetzten Frist widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs durch den Auftraggeber, steht dem
Auftragnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
12.3. Der Auftraggeber erkennt
diese Vereinbarung als Teil der AGB https://www.heiz.report/agb über die/das von ihm
gebuchte/n Produkt/e an. Bei etwaigen Widersprüchen gehen Regelungen dieser Vereinbarung zur
Auftragsverarbeitung den Regelungen des Hauptvertrages vor. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung
unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarungen im Übrigen
nicht.
12.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers. Dieser gilt vorbehaltlich eines
etwaigen ausschließlich gesetzlichen Gerichtsstandes. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen
Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
12.5. Sollten die Daten des Auftraggebers beim
Auftragnehmer durch Pfändung oder Beschlagnahme, durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder
durch sonstige Ereignisse oder Maßnahmen Dritter gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer
den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Der Auftragnehmer wird alle in diesem
Zusammenhang Verantwortlichen unverzüglich darüber informieren, dass die Hoheit und das
Eigentum an den Daten ausschließlich beim Auftraggeber als »Verantwortlicher « im
Sinne der DSGVO liegen.